Beschwerdeführung

(Wen muss ich ansprechen? Fahrplan der Beschwerdeführung an der Realschule Bad Iburg,                                                     siehe Punkt „Beschwerdeführung“.)

Beschwerdeführung – konstruktiver und transparenter Umgang mit Beschwerden

Der Umgang mit Beschwerden bedarf, ob der sich zunehmend steigernden Komplexität der Rahmenbedingungen von Schule, einer sachlichen und angemessenen Strategie, deren Stärke in der Verbindlichkeit liegt. Die Einhaltung eines festgelegten Vorgehens kann zur Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten beitragen.
Beschwerden gehören zur Normalität des schulischen Alltags. Gemeinsam sollten und können sie in konstruktiver Weise bearbeitet werden.

Anlass:

Eine Beschwerde wird zumeist persönlich, telefonisch oder schriftlich vorgetragen. Die Anlässe können dabei verschiedenster Natur sein: mangelhafte Beförderung von Buskindern, Defizite in der Klassengemeinschaft, Probleme des eigenen Kindes mit Mitschülern oder Unstimmigkeiten mit Lehrerinnen und Lehrern. Um auf solche Beschwerden angemessen reagieren zu können, ist die Einhaltung eines schulischen Beschwerdeverfahrens sinnvoll und hilfreich.

Prüfung:
Wird dem Schulleiter eine Beschwerde vorgetragen, prüft dieser:

  1. Um welches Problem geht es?
  2. Gegen wen oder was richtet sich die Beschwerde?


Leitlinie des weiteren Vorgehens sollte dann zunächst sein, dass Konflikte dort bearbeitet werden, wo sie entstehen. Sieht der Schulleiter sich bei der Prüfung der Beschwerde nicht direkt zuständig, macht er deutlich,

  1. dass er zu der vorgetragenen Beschwerde zunächst in der Situation keine inhaltliche oder wertende Stellung nehmen wird,
  2. sondern verweist auf das an der Realschule Bad Iburg geltende Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und bietet in diesem Rahmen Unterstützung bei der Behandlung der Beschwerde an.


Beschwerdeführung:

  1. Bei Beschwerden: Schülerinnen und Schüler, SV, Eltern und Erziehungsberechtigte wenden sich an die betroffene Lehrkraft. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Soll es persönlich geschehen, wird der Beschwerde von den Beteiligten ein angemessener zeitlicher Rahmen eingeräumt, gegebenenfalls ein Gesprächstermin vereinbart. Die Beteiligten lösen den Konflikt, indem wirksame Vereinbarungen und Maßnahmen gemeinsam entwickelt werden.
  2. Im Falle der fehlenden Lösung des Problems: Schülerinnen und Schüler, SV, Eltern und Erziehungsberechtigte wenden sich zusätzlich an eine Lehrkraft ihres Vertrauens. Dies kann z.B. der Klassenlehrer oder die Beratungslehrerin sein.
  3. Wenn auf den vorherigen Ebenen keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt werden konnte, dann: Schülerinnen und Schüler, SV, Eltern und Erziehungsberechtigte wenden sich an den Schulleiter. Dieser versucht mit allen Beteiligten den Konflikt zu lösen, indem wirksame Vereinbarungen und Maßnahmen gemeinsam entwickelt werden.


Auswertung:

  1. Auf jeder Ebene der Beschwerdeführung sollten konfliktlösende Vereinbarungen angestrebt werden, die nach angemessener Zeit überprüft werden. SMARTE Ziele könnten hierbei richtungsweisend sein: spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminiert.
  2. Die Dokumentation der Beschwerde und zur Lösung des Problems herbeigeführte Vereinbarungen und Maßnahmen sollten, abhängig von der Gewichtung der Beschwerde, dokumentiert werden.
  3. Sollte zur Bearbeitung und Lösung des Problems personelle oder sächliche bzw. inhaltliche Unterstützung nötig sein, ist es die Aufgabe der Schulleitung diese im Rahmen der Fürsorgepflicht anzubieten. Liegen beim individuellen Beschwerdefall vermeintlich schulorganisatorische Gründe vor, ist es Aufgabe der Schulleitung dies zu prüfen und sich um Abhilfe zu bemühen.


Intervention:

Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem größerer Tragweite, muss die Schulleitung unmittelbar eingreifen und unter Einbeziehung aller Parteien für die Aufklärung und Lösung des Sachverhalts sorgen.
So unerfreulich Beschwerden auch sein mögen, sie enthalten oft auch Ansatzpunkte für eine positive Verwertung in der Schule. Jede Beschwerde sollte daher darauf überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob sie auf ein generelles, z.B. in organisatorischen Regelungen der Schule, begründetes Problem verweist. So können Beschwerden als eine Art „Frühwarnsystem“ angesehen werden, das es ermöglicht etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten. So können dauernde Wiederholungen oder unnötige Eskalationen vermieden werden. Dies ist Ausdruck eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Problemen, steigert die Zufriedenheit und trägt zu einem positiven Schulklima sowie verbesserter Schulqualität bei.