Nachdem die Gesamtkonferenzen der jeweiligen Schulen grünes Licht gaben, haben die Schulleiterin des Gymnasiums Bad Iburg, Frau Schneider und der Schulleiter der Realschule Bad Iburg, Herr Jansen, den Kooperationsvertrag der beiden Schulen am 08.11.2023 unterzeichnet. Anwesend waren auch Herr Klaßen vom Gymnasium als Koordinator für den Übergang und Herr Fellhölter, Konrektor der Realschule.
Welche Vorteile hat der Kooperationsvertrag für die Schüler?
Mit dem Kooperationsvertrag wird von beiden Schulen gemeinsam eine gewachsene Beratungskultur fixiert, die die Bedürfnislage der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten im besonderen Maße in den Blick nimmt. Dabei sehen die beiden Schulen sich nicht als Konkurrenten, die passende Schülerinnen- und Schülerzahlen generieren müssen, sondern als Gesprächspartner und Unterstützer der Kinder und Jugendlichen bei der Ermittlung eines passgenauen Bildungsangebots.
Bildungswege verlaufen nicht immer linear. Vermehrt zeigt sich nach der Corona Pandemie bei den Eltern und Erziehungsberechtigten Verunsicherung und damit verbunden ein erhöhter Beratungsbedarf. An welcher Schulform ist das Kind passend aufgehoben, bringt das Kind wirklich die passenden Voraussetzungen für die neue Schulform mit oder ist mein Kind entwicklungspsychologisch dem Wechsel in die neue Schulform gewachsen? Dies sind Fragen, die sich die Eltern und Erziehungsberechtigten z.Z. im besonderen Maße beim Übergang an die weiterführenden Schulen stellen. Die jetzigen Entlassschülerinnen und Entlassschüler der Grundschulen haben fast 2 Jahre in der Corona Zeit Schule nur im Distanzunterricht erlebt. Dies war für die Familien eine Herausforderung, die mit dem Übergang an die weiterführende Schule nun an neuer Brisanz gewinnt.
Außerdem beobachten wir bei der Schülerschaft in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz zu Brüchen in den Bildungsverläufen. Das können fachliche Überforderungen aber auch entwicklungspsychologische Hemmnisse sein, die den Besuch der Schule erschweren. In diesem Zusammenhang kann bei den Familien der Wunsch entstehen, vom Gymnasium an die Realschule zu wechseln und damit möglicherweise den Druck zu minimieren. Der Mut der Eltern und Erziehungsberechtigten, dies mit ihren Kindern zu erkennen und aktiv umzusetzen, muss von den Schulen durch eine Beratungskultur unterstützt werden, die den Blick mit den Betroffenen nach vorne richtet und Chancen aufzeigt.
Aber auch in umgekehrter Richtung, beim Wechsel von der Realschule an das Gymnasium muss die Schülerin bzw. der Schüler die passende Unterstützung erfahren. Kindern und Jugendlichen, die sich an der Realschule im besonderen Maße positiv entwickeln, müssen die Voraussetzungen und Chancen eines Wechsels an das Gymnasium erläutert werden. Kommt es zum Wechsel, muss dieser Prozess des Übergangs wiederum intensiv begleitet werden.
Im Vordergrund steht dabei das Kind bzw. der Jugendliche. In einer aufrichtigen, transparenten und verantwortungsvollen Beratung müssen Wege aufgezeigt werden, die Chancen eröffnen. Beratung, Hospitation und durchgängige Begleitung sind dabei wichtige Faktoren für das Gelingen des Prozesses.
Dies nimmt die Kooperation im besonderen Maße in den Blick, in dem sich die Schulleitung in der Verantwortung fühlt als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu dienen und das erforderliche zeitnah möglich zu machen, aber auch dadurch, dass passende Funktionsstellen an beiden Schulen für den Bereich Übergangsgestaltung sowie Berufsorientierung mit Herrn Gottlöber an der Realschule und Herrn Klaßen am Gymnasium eingerichtet wurden. Auch Herr Gottlöber und Herr Klaßen setzen sich genauso stark in diesem Aufgabenfeld für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ein.
Welche Angebote gibt es?
Das Gymnasium und die Realschule setzen zum einen auf „Türöffner“, die den Schülerinnen und Schülern Begegnungen erlauben, damit unterschwellig einen Abbau von Unsicherheit und Hemmnis und schließlich Bildungschancen anbahnen. Das können der gemeinsame Frankreichaustausch sein, bei dem leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler beider Schulformen aufeinander zugehen, sich kennenlernen und sich über ihre Schulen und das dortige Lernen austauschen, aber auch Berufsinformationsveranstaltungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler beider Schulformen sich beim Ausloten der Möglichkeiten der beruflichen Zukunftsgestaltung näher kommen, miteinander private und fachliche Dinge besprechen und so über sich und ihre jeweiligen Bildungswege mehr erfahren. Ein positiver Randeffekt liegt zudem darin, dass bei solchen Gelegenheiten ein Blick auf die Lehrerinnen und Lehrer der jeweils anderen Schulform geworfen werden kann. Es ist schließlich nicht nur wichtig zu erfahren, wie tickt meine mögliche neue Mitschülerin bzw. mein möglicher neuer Mitschüler, wie gestaltet sich das fachliche Lernen und das menschliche Miteinander an der Schule, sondern auch, welche Lehrkräfte sind in den Schulen mit ihren Stärken und Schwächen aktiv.
Zum anderen setzen die beiden Schulen auf eine intensive zeitnahe Beratung, die flexible Möglichkeit zur Hospitation und pragmatische schülerinnen- und schülerorientierte Lösungen. An dieser Stelle müssen auch die Eltern und Erziehungsberechtigten erfahren, dass sie mit ihrem Anliegen und der Sorge bzw. Hoffnung die Schulzeit ihrer Kinder optimal zu gestalten, angenommen werden. Dabei hilft der schnelle und persönliche Kontakt zwischen den Verantwortlichen beider Schulen um spontan auf die Bedürfnislage der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten zu reagieren. Betont werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Beratung des Übergangs zwischen den Schulformen in beide Richtungen nicht nur nachfrageorientiert erfolgt, sondern auch proaktiv. Es gilt dabei mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der individuellen Lernentwicklung im jeweiligen System frühzeitig zu erkennen, welche Chancen genutzt werden sollten bzw. welche Hemmnisse in der Schule auftauchen, damit die Schullaufbahnen dementsprechend gestaltet bzw. modifiziert werden können. Die Schulen setzen hier auch auf die Elternsprechtage. Beide Schulen entsenden am jeweiligen Elternsprechtag der anderen Schule eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für Beratungen. Außerhalb dieser Termine erfolgt auf unkompliziertem Weg der Kontakt zwischen den Verantwortlichen der beiden Schulformen, um für die Schülerin bzw. den Schüler aktiv zu werden.
Vielleicht gibt es ja auch schon bald Schüler, die selbst berichten können, wie das Modell läuft.
Wie eingangs erwähnt, beschreibt der Kooperationsvertrag eine gewachsene, gemeinsam entwickelte, nachhaltig wirksame Beratungskultur, die am laufenden Prozess ausgerichtet, an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten angepasst wurde.
Kontakte, Hospitationen und Beratungen eröffnen Schülerinnen und Schülern seit Langem und in den letzten Jahren steigend, den erfolgreichen Wechsel in beide Richtungen zwischen den Schulformen. Das kann die pubertätsgebeutelte Schülerin des Jahrgangs 8 sein, die den fachlichen Anschluss am Gymnasium verloren hat und es nun an der Realschule versucht, wieder Fuß zu fassen. Oder der Schüler, der sich mit einem Zeugnis, das letztendlich den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums am Ende der 4. Klasse nicht eindeutig prognostizierte, an der Realschule anmeldete. Dort entwickelte er sich so positiv, dass der Wechsel an das Gymnasium am Ende des Jahrgangs 5 zwingend Sinn macht.
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Kooperationsvertrag RSBI_GBI_2023-11.pdf | 192.48 KB | 16.11.2023 |